Schulrecht

Wer kennt das leidige Thema Schulrecht nicht. Ich traue mich wetten, dass schon jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal Probleme mit Lehrern hatte und gerne mehr über Schulrecht gewusst hätte. Um dir nur einen kleinen Einblick in den Gesetzesdschungel zu geben findest du hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Relevante Schulgesetze:

Der Mythos Aufstiegsklausel


Besonders zur Zeit der Nachprüfungen kursieren viele Gerüchte um die so genannte Aufstiegsklausel. Wie also ist es möglich mit einem "Nicht genügend" in die nächste Schulstufe aufzusteigen?
Laut § 25 Schulunterrichtsgesetz ist ein Schüler berechtigt in die nächste Schulstufe aufzusteigen wenn: Für die "Aufstiegsklausel" gibt es also drei Voraussetzungen:
  1. Es darf nur ein "Nicht genügend" im Zeugnis stehen
  2. Im Jahreszeugnis des Vorjahres darf im gleichen Fach kein "Nicht genügend" gestanden haben
  3. Alle Klassenlehrer (= die Klassenkonferenz) halten den Schüler für fähig, das Lernziel des nächsten Schuljahres zu erreichen.
Natürlich ist die Faustregel "Je weniger "Vierer" im Zeugnis sind, desto eher bekommt man die Klausel" gültig. Wie schon gesagt: Der oder die Schüler/in muss für fähig gehalten werden, die entstandenen Bildungslücken zu schließen, sprich: je besser er/sie in den anderen Gegenständen war, desto eher kann er/sie viel Zeit in das Fach stecken, in welchem die Klausel vergeben wurde.

Unsere Rechte...


§ 57 a SchUG (Schulunterrichtsgesetz)

Schüler haben außer den sonst gesetzlich festgelegten Rechten das Recht, sich an der Gestaltung des Unterrichtes und der Wahl der Unterrichtsmittel zu beteiligen, ferner haben sie das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen.
Der Lehrer muss den Schülern jederzeit Auskunft über den momentanen Leistungsstand geben. (§11 Absatz 3 Literat a LB-VO)

Unsere Pflichten...


§43 SchUG

Die einzelnen Schüler sind verpflichtet durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern.
Sie haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen und die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen.
Die Hausordnung muss natürlich befolgt werden (diese muss natürlich durch einen SGA Beschluss zustande gekommen und (!) in der Schule ausgehängt sein. §44 Absatz 1 SchUG)
Der berühmte "Putzparagraph" 43 besagt weiters, dass du Beschädigungen und Beschmutzungen von Schuleigentum beseitigen musst, sofern du sie verursacht hast. Ist dir das jedoch nicht zumutbar, entfällt diese Pflicht. Ein Beispiel: Fällt dir ein voller Kaffeebecher auf den Boden, ist es sehrwohl zumutbar, dass du diesen Dreck wieder wegputzt. Fällt dir jedoch im Werkunterricht ein Eisenstück auf den Boden und eine Fliese wird beschädigt, ist es dir nicht zumutbar, einen neuen Fliesenboden zu verlegen!
Darf mich mein Lehrer bestrafen?

§47 SchUG

Dieser Paragraph ist besonders interessant, und er wird auch sehr oft missachtet. Grundsätzlich sollte man Schüler eher loben als schimpfen, legitime Mittel sind Lob, Anerkennung und Zurechtweisung. Erscheint es dem Schulleiter sinnvoll, kannst du in eine Parallelklasse versetzt werden.
Nicht erlaubt ist:

Was ist Mitarbeit und wie ist sie zu beurteilen?


§4 LB-VO (Leistungsbeurteilungsverordnung)

Mitarbeit ist grundsätzlich alles was du im Unterricht, aber auch zu Hause machst. Dein Lehrer hat eine kontinuierliche Aufzeichnung über deine Mitarbeit zu führen, das heißt, dass du nicht aufgrund von 3 Mitarbeitsmini eine schlechtere Note bekommen kannst. Die Mitarbeit ist jedoch ein für Lehrer sehr dehnbares Thema, weil sie eigentlich alles und nichts bewerten können. Akzeptiere es aber nicht, wenn Lehrer nur schlechte Mitarbeit bewerten, gute jedoch voraussetzen und somit nicht einschreiben. Vereinbare am Jahresanfang mit jedem Lehrer wie wichtig Mitarbeit ist, und welchen Einfluss sie auf die Note hat.

Mündliche Prüfungen, wann, wie, was, warum?


§5 LB-VO

Mündliche Prüfungen müssen aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Fragen bestehen. Dein Lehrer muss dich sofort auf Fehler aufmerksam machen, die Folgefehler zulassen würden. Du kannst eine Prüfung pro Semester in fast allen Pflichtgegenständen verlangen, musst diesen Wunsch jedoch zeitgerecht bei deinem Lehrer deponieren (rein rechtlich sind zwei Wochen auf jeden Fall zeitgerecht). Wenn dein Lehrer eine mündliche Prüfung ansetzt muss er dir dies jedoch nur zwei Unterrichtstage vor dem Termin bekannt geben.
Auch hier gilt wieder der Grundsatz, dass Stoffgebiete, die erst vor kurzem durchgearbeitet wurden eingehender geprüft werden sollen als Themen, deren Bearbeitung schon lange zurückliegt.
Was passiert wenn ich beim Schummeln erwischt werde?

§11 Absatz 4 LB-VO

Offensichtlich vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen. Das heißt du kannst kein Nicht Genügend dafür bekommen. Wenn du beim Schummeln erwischt wirst ist z.B. die Schularbeit so zu werten als hättest du gefehlt!
Kann dir dein Lehrer wegen Schummelns keine Note für das Semester- bzw. Jahreszeugnis geben, muss er dir eine Feststellungsprüfung über das betreffende Semester machen lassen.
Kleines Detail am Rande: dein Lehrer muss dir den Schummler wieder zurückgeben.

Wann dürfen Tests und Schularbeiten abgehalten werden?


§§ 7 & 8 LB-VO

Tests und SA dürfen nicht direkt am Tag nach einer mehrtägigen schulbezogenen Veranstaltung bzw. Schulveranstaltung und nach Ferien abgehalten werden. Bei Tests ist der Stoff zwei Unterrichtstage, bei SA eine Woche vor dem Termin bekanntzugeben. Tests dürfen an der AHS Oberstufe maximal 20 Minuten, an der AHS Unterstufe max. 15 Minuten, ansonsten maximal 25 Minuten dauern. Die Dauer von Schularbeiten ist im Lehrplan des einzelnen Unterrichtsfaches festgesetzt.
Die Gesamtdauer aller Tests pro Semester darf in der AHS Unterstufe 30 Minuten, in der AHS Oberstufe sowie an einer BAKIP 50 Minuten und an einer BMHS 80 Minuten nicht überschreiten.
An Berufsschulen dürfen alle Tests des Unterrichtsjahres zusammen nicht mehr als 50 Minuten ausmachen.

Lernzielkontrolle, was ist das?


§1 Absatz 2 LB-VO

Lernzielkontrollen dienen nur dem Zwecke, den Lehrer über den Leistungsstand der Schüler zu informieren. Sie dürfen zwar benotet werden, jedoch nicht in die Jahresbenotung einfließen.

Grundsätze der Leistungsbeurteilung

§11 LB-VO



Kann ich wegen meiner Schrift eine Schlechte Note bekommen?


§ 12 LB-VO

Nur in Fächern in denen genaues und präzises Arbeiten Vorraussetzung ist. Nur weil du eine hässliche Schrift hast, darf z.B. dein Deutschaufsatz nicht schlechter benotet werden.

Fernbleiben vom Unterricht und Entschuldigungen


§ 45 SchUG

Aus folgenden Gründen darf ein Schüler dem Unterricht fernbleiben:
  1. Bei gerechtfertigter Verhinderung (zum Beispiel: Krankheit, außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers oder in der Familie des Schülers, Ungangbarkeit des Schulweges,?)
  2. Bei Erlaubnis zum Fernbleiben. Auf Ansuchen des Schülers kann der Klassenvorstand für einzelne Stunden bis zu einem Tag, darüber hinaus der Schulleiter - bzw. der Abteilungsvorstand - die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind auf jeden Fall Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.
  3. Bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen
Dein Klassenvorstand, Direktor bzw. Abteilungsvorstand kann dir jedoch die Erlaubnis den Unterricht wegen deiner Tätigkeit als Schülervertreter zu verlassen verweigern. Dafür muss ein guter Grund vorhanden sein und du kannst gegen diesen Entscheid keine Berufung einlegen.

Berufung und Beschwerde


Auch Lehrer sind nur Menschen und ihnen können Fehler unterlaufen. Solange ihnen diese Einsichtig sind gibt es auch keine Probleme, doch auch unter der Lehrerschaft gibt es schwarze Schafe.

Was also machen, wenn du dich ungerecht behandelt oder benotet fühlst?
Zuerst überdenke die ganze Situation: Wie ist es dazu gekommen? Warum könnte der Lehrer das so machen? Kann ich etwas dafür? Wer sieht die Sache objektiv und kann mir helfen? Welche Schritte kann ich einleiten?

Die Berufung

Du kannst gegen folgende Entscheidungen berufen: Deine Berufung muss innerhalb von fünf Tagen nach der mündlichen Mitteilung der Entscheidung bzw. fünf Tage nach dem Erhalt der schriftlichen Mitteilung in deiner Schule eingebracht werden. Wichtig ist, dass die Berufung schriftlich ausgeführt sein muss.

Lange Rede, kurzer Sinn: Du kannst nur gegen ein Nicht Genügend berufen!

Die Dienstaufsichtsbeschwerde


Sollte ein Lehrer seine Pflichten schwer verletzen, gegen wichtige Grundsätze der Schulgesetze oder gar gegen anderes Recht verstoßen, kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde muss immer bei der nächsthöheren Instanz (gegen einen Lehrer beim Direktor, gegen den Direktor beim LSR) eingebracht werden.
Der Direktor (oder LSR) ist verpflichtet dieser Beschwerde nachzugehen!
Berufung und Dienstaufsichtsbeschwerde sollten allerdings die letzten Mittel sein zu denen man als Schüler greift.